18.08.2020. Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit muss man dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Anderfalls droht eine (ordentliche) verhaltensbedingte Kündigung.
Aber ist ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei einer langen Dauerkrankheit ebenso gravierend wie bei einer erstmaligen Erkrankung?
Nein, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2019, 10 Sa 52/18.