IRREN IST MENSCHLICH – WIR SIND IHRE ANWÄLTE FÜR STRAFRECHT
Sie sind mit dem Gesetz in Konflikt gekommen oder werden zu Unrecht eines Vergehens oder Verbrechens bezichtigt? Ihnen droht eine Geldstrafe oder ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister (VZR), ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis?
Der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Dr. Goldmann im Strafrecht umfasst die Vertretung und Verteidigung der Mandanten als Betroffener/Beschuldigter/Angeklagter in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten.
Die Verteidigung erstreckt sich auf die Vertretung in Ermittlungs- und Strafverfahren gegenüber Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere im
- Strafrecht des Strafgesetzbuches (StGB)
- Jugendstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht/Bußgeldverfahren