VOLLSTRECKUNGSRECHTSRECHT


SCHULDEN SIND EHRENSACHE ? – WIR SIND IHRE ANWÄLTE FÜR VOLLSTRECKUNGSRECHT


Haben Sie einen Titel wie ein Urteil, einen Beschluss oder eine Jugendamtsurkunde, der Schuldner zahlt jedoch nicht und benötigen rechtliche Hilfe, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können? Hier hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dörschug-Brandscheid welche sich auf das Vollstreckungsrecht spezialisiert hat. Je nachdem, welchen Anspruch Sie haben, kommen verschiedene Wege der Zwangsvollstreckung in Betracht:
Anspruch auf Zahlung von Geld
Besteht ein Anspruch auf Geldzahlung, so können Sie zwischen folgenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wählen:

Mobiliarvollstreckung
Im Rahmen der Mobiliarvollstreckung kann die Gerichtsvollzieherin /der Gerichtsvollzieher die Forderung eintreiben, bewegliche Sachen der Schuldnerin / des Schuldners pfänden und verwerten oder die Vermögensauskunft abnehmen.

Forderungsvollstreckung
Mit Hilfe der Forderungsvollstreckung kann der Gläubiger in Forderungen vollstrecken, die der Schuldner gegen Dritte hat, zum Beispiel Arbeitseinkommen oder Kontoguthaben.

Immobiliarvollstreckung
Der Gläubiger kann Immobilien des Schuldners zwangsversteigern oder unter Zwangsverwaltung stellen lassen.

Anspruch auf Herausgabe einer Sache (Herausgabevollstreckung)
Besteht eine Herausgabepflicht, nimmt der Gerichtsvollzieher die Sache aus dem Besitz des Schuldners und übergibt sie dem Gläubiger.

Anspruch auf eine Handlung (Handlungsvollstreckung)
Ist der Schuldner zur Vornahme einer Handlung, zum Beispiel zum Fällen eines Baumes, verpflichtet, kann der Gläubiger ermächtigt werden, die Handlung auf Kosten des Schuldners selbst vorzunehmen. Wenn nur der Schuldner persönlich die Handlung vornehmen kann, kann der Schuldner durch Zwangsgeld oder Zwangshaft zu dieser Handlung angehalten werden.

Anspruch auf Unterlassung (Unterlassungsvollstreckung)
Ist der Schuldner verpflichtet, eine bestimmte Handlung, wie etwa Verleumdung oder Kontaktaufnahme, zu unterlassen, so kann gegen ihn im Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängt werden.


UNSERE ANWÄLTIN FÜR VOLLSTRECKUNGSRECHT

CLAUDIA DÖRSCHUG-BRANDSCHEID

Rechtsanwältin

Tätigkeitsschwerpunkte:
Vollstreckungsrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Betreuungsrecht


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