GUT GEPLANT IST HALB GEWONNEN – WIR SIND IHRE ANWÄLTE FÜR SOZIALRECHT
Sie befinden sich in einer von vielen Lebenslagen in denen die Sozialversicherung für Sie zuständig ist? Rechtsanwalt Kalhoff hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch gegenüber dem Leistungserbringer durchzusetzen, ebenso dabei Leistungen oder Beiträge zurückerstattet zu erhalten, bei der Feststellung von Versicherungs- oder Versorgungsfällen, sowie der Feststellung des GdB oder der MdE.
Rechtsanwalt Kalhoff berät und vertritt Sie gegenüber Sozialleistungsträgern, in Widerspruchsverfahren oder gerichtlich vor den Sozial- oder Landessozialgerichten bzgl.:
- Arbeitsunfall
- Arbeitslosengeldrecht
- Ausbildungsförderungsrecht (Bafög)
- Berufsgenossenschaft
- Grundsicherungsrecht
- Kindergeldrecht/Erziehungsgeldrecht/Jugendhilferecht
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Sozialhilferecht nach SGB
- Sozialversicherungspflicht
- Statusverfahren
- Unfallversicherungsrecht